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Oberlandesgericht Düsseldorf, 9 U 14/18

Datum:
25.03.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 14/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2019:0325.9U14.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 1 O 215/14
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 09.01.2018 verkündete Urteil der1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Verurteilung zur Kürzung des anthrazitfarbenen Zaunes auf dem Grundstück der Beklagten (Nummer 2. des Tenors des angefochtenen Urteils) richtet.

Auf die Berufung der Beklagten im Übrigen und die Anschlussberufung derKlägerin wird das vorbezeichnete Urteil in den Aussprüchen zu den Nummern 1. und 3. des Tenors sowie insoweit aufgehoben, als das Landgericht die Klage-anträge

(Nummerierung gemäß den auf den Seiten 4 und 5 des angefochtenen Urteils wiedergegebenen aktuellen Anträgen) abgewiesen hat.

Im Umfang der Aufhebung des Urteils wird das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - gegebenenfalls über die modifizierten Anträge der Parteien und auch über die Kosten beider Rechtszüge - an das Landgericht zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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