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Oberlandesgericht Düsseldorf, 5 StS 2/19

Datum:
17.12.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Strafsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 StS 2/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2019:1217.5STS2.19.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Angeklagte wird wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in fünf Fällen, davon in zwei Fällen jeweils in Tateinheit mit Kriegsverbrechen gegen das Eigentum sowie in zwei weiteren Fällen jeweils in Tateinheit mit vorsätzlicher unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe – davon wiederum einmal in zwei tateinheitlich verwirklichten Fällen – zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten

verurteilt.

Die jeweils durchgängigen Freiheitsentziehungen in der Türkei in den Zeiträumen vom 23. Oktober bis zum 25. Oktober 2016 sowie vom 2. Februar bis zum 2. Mai 2017 werden im Maßstab eins zu zwei auf die Freiheitsstrafe angerechnet.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften:

129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 S. 1 u. S. 2, §, 52, 53 StGB, § 9 Abs. 1 VStGB, § 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG

 
1 2 3

A.              Feststellungen

I.               Persönliche Verhältnisse der Angeklagten

4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

II.     Entstehung und Entwicklung des Bürgerkrieges in Syrien

15 16 17 18

III.   Die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ und ihre (identischen) Vorgängerorganisationen

19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62

IV.   Tatvorgeschichte

1.              Werdegang des M. S. in Deutschland und Syrien

63 64 65 66 67 68 69 70

2.               Kontakt der Angeklagten zu M. S. und Planung ihrer Ausreise zu ihm nach Syrien

71 72 73 74 75

3.               Ausreise der Angeklagten aus Deutschland und Einreise zu M. S. nach Syrien

76 77 78 79 80

V.     Tätigkeiten der Angeklagten während der Mitgliedschaft im „ISIG“ und „IS“ vom 26. Februar 2014 bis zum 23. Oktober 2016

1.              Heirat in A. vor einem „Scharia-Gericht“

81 82 83

2.              Weiterreise nach A. B. und Aufenthalt dort

84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95

3.              Weiterreise nach M. und Aufenthalt dort

96 97

4.              Weiterreise nach R. und Aufenthalt dort

98 99 100 101 102 103 104 105

5.              Zwischenzeitlicher Aufenthalt in der Türkei und Rückkehr nach R.

106 107 108 109 110 111 112

6.              Weiterreise nach M. über S. und T. A. sowie erster gemeinsamer Aufenthalt in M. mit M. S.

113 114 115 116 117 118 119 120 121

7.              „Heirat“ des A. S. e. B. nach der „Scheidung“ von M. S. sowie Aufenthalt in D. e.-Z. und T.

122 123 124 125 126 127

8.              Rückkehr nach M. und erneute „Heirat“ des M. S. nach der „Scheidung“ von A. S. e. B.

128 129 130 131 132 133 134 135 136

9.              Verhaftung des M. S. und Verbleib der Angeklagten im Haus in M.

137 138 139 140 141

10.              Umzug der Angeklagten zu U. S. und A. S.

142 143

11.              Auszug bei U. S. und A. S. sowie Einzug in ein Frauenhaus des „IS“

144

12.              Umzug der Angeklagten zur Zeugin M. K. und erste Planung einer Flucht

145 146 147 148

13.              Reise aus M. nach R. zur Zeugin K. und dortige Ausreisevorbereitungen

149 150

14.              Reise aus R. in die Türkei

151 152

VI.                 Nachtatgeschehen

1.               Einreise in die Türkei mit Ingewahrsamnahme dort

153

2.               Aufenthalt bei der Großmutter in der Türkei

154 155 156

3.               Erneute Einreise aus der Türkei nach Syrien

157 158 159

4.               Zweite Flucht aus Syrien und erneute Einreise in die Türkei mit Untersuchungshaft

160 161 162 163 164

5.               Ende der Untersuchungshaft und Verlegung in Abschiebehaft in der Türkei

165

6.               Abschiebung aus der Türkei nach Deutschland

166

7.               Weiteres Leben in Deutschland bis zur Verhaftung

167 168 169 170

8.               Festnahme und Untersuchungshaft

171

VII. Strafbarkeit in Syrien und im Irak

172 173

VIII.          Verfolgungsermächtigung

174

B.              Beweiswürdigung

I.               Persönliche Verhältnisse der Angeklagten

175

II.     Entstehung und Entwicklung des Bürgerkrieges in Syrien

III.   Die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ und ihre (identischen) Vorgängerorganisationen

176

IV.   Tatvorgeschichte

1.              Werdegang des M. S. in Deutschland und Syrien

177 178 179 180

2.               Kontakt der Angeklagten zu M. S. und Planung ihrer Ausreise zu ihm nach Syrien

181

3.               Ausreise der Angeklagten aus Deutschland und Einreise zu M. S. nach Syrien

182

V.     Tätigkeiten der Angeklagten während der Mitgliedschaft im „ISIG“ und „IS“ vom 26. Februar 2014 bis zum 23. Oktober 2016

183

1.              Heirat in A. vor einem „Scharia-Gericht“

184

2.              Weiterreise nach A. B. und Aufenthalt dort

185 186 187 188 189 190 191 192 193 194

3.              Weiterreise nach M. und Aufenthalt dort

4.               Weiterreise nach R. und Aufenthalt dort

5.               Zwischenzeitlicher Aufenthalt in der Türkei und Rückkehr nach R.

195 196 197 198

6.              Weiterreise nach M. über S. und T. A. sowie erster gemeinsamer Aufenthalt in M. mit M. S.

7.               „Heirat“ des A. S. e. B. nach der „Scheidung“ von M. S. sowie Aufenthalt in D. e.-Z. und T.

199

8.              Rückkehr nach M. und erneute „Heirat“ des M. S. nach der „Scheidung“ von A. S. e. B.

200

9.              Verhaftung des M. S. und Verbleib der Angeklagten im Haus in M.

201

10.              Umzug der Angeklagten zu U. S. und A. S.

11.              Auszug bei U. S. und A. S. sowie Einzug in ein Frauenhaus des „IS“

12.              Umzug der Angeklagten zur Zeugin M. K. und erste Planung einer Flucht

13.              Reise aus M. nach R. zur Zeugin K. und dortige Ausreisevorbereitungen

14.              Reise aus R. in die Türkei

202

VI.                 Nachtatgeschehen

1.               Einreise in die Türkei mit Ingewahrsamnahme dort

203

2.               Aufenthalt bei der Großmutter in der Türkei

204

3.               Erneute Einreise aus der Türkei nach Syrien

205

4.               Zweite Flucht aus Syrien und erneute Einreise in die Türkei mit Untersuchungshaft

206 207 208 209 210 211 212

5.               Ende der Untersuchungshaft und Verlegung in Abschiebehaft in der Türkei

213

6.               Abschiebung aus der Türkei nach Deutschland

7.               Weiteres Leben in Deutschland bis zur Verhaftung

214

VII. Strafbarkeit in Syrien und im Irak

215 216

C.              Rechtliche Würdigung

217

I.        Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland („ISIG“ und später „IS“) gemäß § 129b Abs. 1 S. 1 und 2, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB

218

1.               „ISIG“ und „IS“ als eine terroristische Vereinigung im Ausland

219 220 221 222

2.               Mitgliedschaft der Angeklagten im „ISIG“ beziehungsweise im „IS“

223 224 225 226 227 228 229 230 231

3.               Mitgliedschaftliche Beteiligungshandlungen der Angeklagten am „ISIG“ und am „IS“

232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248

4.               Rechtswidrigkeit und Schuld

249

5.               Anwendbarkeit deutschen Strafrechts und Verfolgungsermächtigung

250

II.     Keine mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland („IS“) nach Oktober 2016

251 252

III.   Kriegsverbrechen gegen das Eigentum gemäß § 9 Abs. 1 VStGB hinsichtlich der Wohnung in A. B.

253

1.               Aneignung in erheblichem Umfang

254 255 256 257 258 259 260

2.               Zusammenhang mit einem internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikt

261 262 263 264 265

3.               Sachen der gegnerischen Partei, die der Gewalt der eigenen Partei unterliegen

266 267 268 269 270

4.               Kein Gebotensein durch Erfordernisse des bewaffneten Konflikts

271

5.               Völkerrechtswidrigkeit

272

6.               Vorsatz

273 274 275

7.              Rechtswidrigkeit und Schuld

276

8.               Anwendbarkeit deutschen Strafrechts

277

IV.   Kriegsverbrechen gegen das Eigentum gemäß § 9 Abs. 1 VStGB hinsichtlich des Zimmers im Hotel K.

278

1.               Aneignung in erheblichem Umfang

279 280 281

2.               Zusammenhang mit einem internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikt

282

3.               Sachen der gegnerischen Partei, die der Gewalt der eigenen Partei unterliegen

283

4.               Kein Gebotensein durch Erfordernisse des bewaffneten Konflikts

284

5.               Völkerrechtswidrigkeit

285

6.               Vorsatz, Rechtswidrigkeit, Schuld und Anwendbarkeit deutschen Strafrechts

286

V.     Unerlaubte Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen („AK 47“ und „M 16“) gemäß § 22a Abs. 1 Nr. 6 a) KrWaffKontrG ab April 2014 in A. B. bis August 2015 in M.

287 288 289 290 291 292 293

VI.   Unerlaubte Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe gemäß § 22a Abs. 1 Nr. 6 a) KrWaffKontrG („AK 47“) ab September 2015 in M. bis Oktober 2016 in R.

294 295 296 297

VII. Konkurrenzen

298 299 300 301 302

VIII.          Beschränkung der Strafverfolgung

303 304

D.              Strafzumessung

I.        Einzelstrafe wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der Vereinigung „ISIG“ beziehungsweise „IS“ gemäß § 129b Abs. 1 S. 1 und 2, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB

1.      Strafrahmen

305

2.      Strafzumessungserwägungen

306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322

II.     Einzelstrafe wegen des Kriegsverbrechens gegen das Eigentum gemäß § 9 Abs. 1 VStGB hinsichtlich der Wohnung in A. B. in Tateinheit mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an der Vereinigung „ISIG“ gemäß § 129b Abs. 1 S. 1 und 2, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB

1.      Strafrahmen

323

2.      Strafzumessungserwägungen

324 325 326 327 328 329 330

III.   Einzelstrafe wegen des Kriegsverbrechens gegen das Eigentum gemäß § 9 Abs. 1 VStGB hinsichtlich des Zimmers im Hotel K. in R. in Tateinheit mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an der Vereinigung „ISIG“ – später „IS“ – gemäß § 129b Abs. 1 S. 1 und 2, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB

1.      Strafrahmen

331

2.      Strafzumessungserwägungen

332 333 334 335 336 337

IV.   Einzelstrafe wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung gemäß § 129b Abs. 1 S. 1 und 2, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB an der Vereinigung „ISIG“ – später „IS“ – in Tateinheit mit vorsätzlicher unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt über jeweils eine Kriegswaffe in zwei tateinheitlichen Fällen gemäß § 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG im Zeitraum von April 2014 in A. B. bis August 2015 in M.

1.      Strafrahmen

338

2.      Strafzumessungserwägungen

339 340 341 342 343 344

V.     Einzelstrafe wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung gemäß § 129b Abs. 1 S. 1 und 2, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB an der Vereinigung „IS“ in Tateinheit mit vorsätzlicher unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe gemäß § 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG im Zeitraum von September 2015 in M. bis Oktober 2016 in R.

1.      Strafrahmen

345

2.      Strafzumessungserwägungen

346 347 348 349

VI.          Gesamtstrafenbildung

350 351 352 353 354 355 356 357 358

VII.       Anrechnung der in der Türkei erlittenen Freiheitsentziehung

359

E.              Kosten

360
 

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