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Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 Wx 48/18

Datum:
01.08.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Wx 48/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2019:0801.3WX48.18.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Duisburg, 42a VI 94/17
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 vom 27. Jan. 2018 wird die Kostenentscheidung im Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Duisburg vom 23. Jan. 2018 teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Gerichtskosten erster Instanz tragen der Beteiligte zu 1 und der Beteiligte zu 2 zu je 1/2. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 2.

Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren:

die im ersten Rechtszug entstandenen Gerichtskosten zuzüglich der außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 2.

 
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