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Oberlandesgericht Düsseldorf, 27 U 36/17

Datum:
20.03.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 36/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2019:0320.27U36.17.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Oktober 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (11 O 341/16) – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 5.713,09 nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 4. April 2016 sowie Inkassokosten in Höhe von € 250,10 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens, trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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