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Oberlandesgericht Düsseldorf, 27 U 11/17

Datum:
20.05.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 11/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2019:0520.27U11.17.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10.03.2017 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (2 O 186/16) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 35.265,82 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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