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Oberlandesgericht Düsseldorf, 24 U 28/18

Datum:
03.09.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 U 28/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2019:0903.24U28.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Duisburg, 1 O 175/17
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 08.12.2017 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.035,88 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.05.2017 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagte zu 79 % und der Kläger zu 21 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung iHv 6.100,00 € abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen, soweit die Beklagte verurteilt worden ist.

Berufungsstreitwert: 5.110,00 €

 
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