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Oberlandesgericht Düsseldorf, 23 U 180/18

Datum:
16.07.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 U 180/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2019:0716.23U180.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 3 O 417/16
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12.10.2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1) zu 2/3, der Kläger zu 2) zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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