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Oberlandesgericht Düsseldorf, 1 U 82/18

Datum:
24.09.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 U 82/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2019:0924.1U82.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Duisburg, 1 O 288/16
Leitsätze:

Leitsatz:

Zur Obliegenheit eines Motorradfahrers, Schutzkleidung zu tragen.

BGB § 254, StVG § 9

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. Mai 2018 verkündete Grund- und Teilurteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Duisburg (1 O 288/16) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.015,81 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07. Januar 2015 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger 60 % sämtlicher künftiger materieller und immaterieller Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 18. Juli 2014 auf der N. Straße  in 47138 Duisburg-Obermeiderich zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 82,32 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05. November 2016 zu zahlen.

Die Klage wird hinsichtlich der Anträge zu 1. und 4. im Übrigen und hinsichtlich des Antrags zu 5. in Höhe von 54,88 € abgewiesen.

Die Klage ist unter Zugrundelegung eines Haftungsanteils der Beklagten von 60% gerechtfertigt.

Die Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das vorliegende Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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(a)
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(b)
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