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Oberlandesgericht Düsseldorf, 1 UF 145/19

Datum:
31.10.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Familiensenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 UF 145/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2019:1031.1UF145.19.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Düsseldorf, 253 F 46/17
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Absatz 1

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der A… (Versicherungsnummer 53…) ein Anrecht in Höhe von 14,0397 Entgeltpunkten auf das Versicherungskonto des Antragsgegners bei der C… (Versicherungsnummer 13…), bezogen auf den 28.02.2017, übertragen.

Absatz 2:

Ein Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin aus der Pflichtversicherung bei der B… (Versicherungsnummer Z-L …) findet nicht statt.

Absatz 3:

Ein Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin aus der freiwilligen Versicherung bei der B.. (Versicherungsnummer Z-L…) findet nicht statt.

Absatz 5:

Ein Ausgleich des Anrechts des Antragsgegners aus der Pflichtversicherung bei den D… (Versicherungsnummer 04…) findet nicht statt.

Absatz 6:

Ein Ausgleich des Anrechts des Antragsgegners aus der freiwilligen Versicherung bei den D… (Versicherungsnummer 04…) findet nicht statt.

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz bleiben gegeneinander aufgehoben. Für das Beschwerdeverfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben und findet im Übrigen ein Kostenausgleich nicht statt.

 
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