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Oberlandesgericht Düsseldorf, 16 U 97/19

Datum:
30.12.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 U 97/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2019:1230.16U97.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 3 O 310/18
Nachinstanz:
Bundesgerichtshof, XI ZR 36/20
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 20. März 2019 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - Az.: 3 O 310/18 – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das erstinstanzliche Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Senatstermin vom 27. März 2020 wird aufgehoben.

 
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