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Oberlandesgericht Düsseldorf, Verg 35/18

Datum:
28.11.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
Verg 35/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2018:1128.VERG35.18.00
 
Tenor:

Auf die sofortigen Beschwerden der Beigeladenen und der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30.04.2018 (VK 2 – 34/18) aufgehoben.

Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, bei fortbestehender Beschaffungsabsicht und fortwirkender Angebotsbindung den Zuschlag auf das verfahrensgegenständliche Angebot der Beigeladenen zu erteilen.

Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer und die der Beigeladenen und der Antragsgegnerin in diesem Verfahren zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung entstandenen notwendigen Aufwendungen sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Der Akteneinsichtsantrag der Antragstellerin aus ihrem Schriftsatz vom 31.07.2018 wird zurückgewiesen.

 
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