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Oberlandesgericht Düsseldorf, Verg 32/17

Datum:
28.03.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
Verg 32/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2018:0328.VERG32.17.00
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 09.07.2017 (VK 1 – 12/17) wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB hat die Antragstellerin zu tragen; hiervon ausgenommen sind etwaige der Beigeladenen im Beschwerdeverfahren entstandene Kosten, die diese selbst zu tragen hat.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 35.000 € festgesetzt.

 
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