Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, Verg 24/17

Datum:
16.05.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
Verg 24/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2018:0516.VERG24.17.00
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird als unzulässig verworfen.

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 11.05.2017 aufgehoben, soweit dem Nachprüfungsantrag der Antragstellerin in Bezug auf die Vorgabe eines Mindestrabatts stattgegeben worden ist.

Es wird festgestellt, dass die Vergabebedingungen rechtmäßig waren, soweit sie einen Mindesterstattungssatz von 15 % auf den günstigsten ApU zum Stichtag 01.01.2017 der in der Lauer-Taxe gemeldeten Vergleichsprodukte vorsahen.

Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerinnen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 176 Abs. 1 GWB trägt die Antragstellerin.

Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten ist für die Antragsgegnerinnen vor der Vergabekammer notwendig gewesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 13 14 15 17 19 21 22 23 24 25 26 27 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank