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Oberlandesgericht Düsseldorf, Verg 1/17

Datum:
17.01.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
Verg 1/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2018:0117.VERG1.17.00
 
Tenor:

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB sowie die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer (Gebühren und Auslagen) und die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragsgegnerin war notwendig.

Der Streitwert wird auf bis zu … Euro festgesetzt.

 
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