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Oberlandesgericht Düsseldorf, U (Kart) 2/17

Datum:
17.10.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Kartellsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
U (Kart) 2/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2018:1017.U.KART2.17.00
 
Tenor:

Die unter II.B.3.c.cc. der Urteilsgründe (Umdruck S. 33.) erfolgten Ausführungen

„… und dass ausweislich der Feststellungen des Bundeskartellamts U. und W. im Geschäftsbereich Weichen einen gemeinsamen Marktanteil von 90 % angestrebt hatten“

werden durch folgende Ausführungen ersetzt:

„… und dass ausweislich der Feststellungen des Bundeskartellamts U. und W. im Geschäftsbereich Schienen einen gemeinsamen Marktanteil von 90 % angestrebt hatten“

Die auf Seite 9 im zweiten Absatz der Urteilsgründe (Umdruck S. 9) genannte Zahl

„… 1.8540,00 €“

wird durch die Zahl „… 1.854,00 €

und die auf Seite 8 des Urteils genannte Zahl von

„….. 3.360,00 €“

wird durch die Zahl „… 3.636,00 €“

ersetzt.

 
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