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Oberlandesgericht Düsseldorf, U (Kart) 1/17

Datum:
29.10.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Kartellsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
U (Kart) 1/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2018:1029.U.KART1.17.00
 
Tenor:

-          Die unter II.B.Ba.3.c.bb. der Urteilsgründe (Umdruck S. 29 f.) erfolgten Ausführungen

„… und dass ausweislich der Feststellungen des Bundeskartellamts U. und W. im Geschäftsbereich Weichen einen gemeinsamen Marktanteil von 90 % angestrebt hatten“

werden durch folgende Ausführungen ersetzt:

„… und dass ausweislich der Feststellungen des Bundeskartellamts U. und W. im Geschäftsbereich Schienen einen gemeinsamen Marktanteil von 90 % angestrebt hatten“.

-          Die unter I.3. der Urteilsgründe (Umdruck S. 7) erfolgten Ausführungen

„Hierdurch sei ihr ein Schaden entstanden, der – wie sie mit ihrem in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vom 4. April 2018 überreichten Schriftsatz vom selben Tage (GA 1924 ff.) reklamiert – insgesamt zumindest 102.668,08 € betrage“

werden durch folgende Ausführungen ersetzt:

„Hierdurch sei ihr ein Schaden entstanden, der – wie sie mit ihrem in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vom 4. April 2018 überreichten Schriftsatz vom selben Tage (GA 1924 ff.) reklamiert – insgesamt zumindest 102.662,08 € betrage“.

 
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