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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-3 Wx 252/17

Datum:
16.02.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-3 Wx 252/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2018:0216.I3WX252.17.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Kleve, 17 VI 679/17
 
Tenor:

Von der Erhebung der Gerichtskosten sowohl für den ersten als auch für den zweiten Rechtszug ist abzusehen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet für die erste Instanz nicht statt; die dem Beteiligten zu 2. im Beschwerdeverfahren notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten hat die Beteiligte zu 1. zu tragen.

Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren: bis 1.000 €

 
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