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Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 Kart 683/18 (V)

Datum:
16.07.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kartellsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Kart 683/18 (V)
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2018:0716.3KART683.18V.00
 
Leitsätze:

§§ 31 Abs. 1 und 2, 67, 77 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3, S. 4 EnWG, § 9 Abs. 3 ARegV

Bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung fehlt eine Ermächtigungsgrundlage für die Veröffentlichung der bei der Kostentreiberanalyse verwendeten netzbetreiberindividuellen Vergleichs- bzw. Strukturparameter sowie der Aufwandsparameter des Effizienzvergleichs für die 3. Regulierungsperiode Gas durch die Bundesnetzagentur.

Die Datenveröffentlichung kann nicht auf das der Bundesnetzagentur im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs zukommende Verfahrensermessen (§ 67 EnWG i.V.m. § 31 Abs. 2 EnWG i.V.m § 9 Abs. 3 ARegV) gestützt werden. Nach der Durchführung der Kostentreiberanalyse und nach der Modellbildung für den Effizienz-vergleich dient die Veröffentlichung der Daten nicht dazu, außer den Netzbetreibern auch etwaigen weiteren Verfahrensbeteiligten oder den Vertretern berührter Wirtschaftskreise im Sinne des § 67 Abs. 2 EnWG Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

§ 31 Abs. 1 ARegV i.V.m. dem allgemeinen energiewirtschaftsrechtlichen Transparenzgebot kommt als Ermächtigungsgrundlage nicht in Betracht.

 
Tenor:

Der Antrag der Betroffenen zu Ziff. V., die aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerde vom 10.04.2018 in der Fassung vom 07.05.2018 anzuordnen, wird zurückgewiesen.

Auf den Hilfsantrag der Betroffenen zu Ziff. VI. wird die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Veröffentlichung der nachfolgend aufgeführten Vergleichs- bzw. Strukturparameter sowie Aufwandsparameter der Betroffenen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (http://www.bnetza.kta) gemäß ihrer Ankündigung durch die E-Mails vom 12.03., 16.04. und 30.04.2018 vorläufig zu unterlassen:

- Zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Ausspeisungen im Bezugsjahr

- Summe nicht stillgelegter Ausspeisepunkte an Letztverbraucher; fremde nachgelagerte Netze; fremde Speicher, Misch- und Konvertierungsanlagen sowie Sonstige am letzten Tag des Bezugsjahres (abzüglich Invest § 23 ARegV)

- Summe nicht stillgelegter Ausspeisepunkte der Netzebenen HD3, HD4 an Letztverbraucher; fremde nachgelagerte Netze; fremde Speicher, Misch- und Konvertierungsanlagen sowie Sonstige am letzten Tag des Bezugsjahres (abzüglich Invest § 23 ARegV)

- Summe nicht stillgelegter Ausspeisepunkte der Netzebenen HD2, HD3, HD4 an Letztverbraucher; fremde nachgelagerte Netze; fremde Speicher, Misch- und Konvertierungsanlagen sowie Sonstige am letzten Tag des Bezugsjahres (abzüglich Invest § 23 ARegV)

- Summe nicht stillgelegter Ausspeisepunkte der Netzebenen ND, MD, HD1 an Letztverbraucher; fremde nachgelagerte Netze; fremde Speicher, Misch- und Konvertierungsanlagen sowie Sonstige am letzten Tag des Bezugsjahres (abzüglich Invest § 23 ARegV)

- Anzahl potenzieller Ausspeisepunkte

- Potenzielle zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Ausspeisungen - im Bezugsjahr, Berechnung lt. Beschluss OLG Stuttgart Az.: 1-4455.5-3/65

- Netzlänge am letzten Tag des Bezugsjahres - Summe für alle Durchmesserklassen, Netzebenen und Werkstoffe (inkl. Hausanschlussleitungen) (abzüglich Fremdnutzungsanteil, Biogas, Invest § 23 ARegV)

- Summe der Leitungslänge der Netzebenen HD1, MD, ND (abzüglich Fremdnutzungsanteil, Biogas, Invest § 23 ARegV)

- Summe der Leitungslänge der Netzebenen HD2, HD3, HD4 (abzüglich Fremdnutzungsanteil, Biogas, Invest § 23 ARegV)

- Angabe der versorgten Fläche, Summe Flächenschlüssel - ALKIS sonst ALB

- Rohrvolumen am letzten Tag des Bezugsjahres - Summe für alle Durchmesserklassen, Netzebenen und Werkstoffe (inkl. Hausanschlussleitungen) (abzüglich Fremdnutzungsanteil, Biogas, Invest § 23 ARegV)

- Summe Anzahl Messstellen bei Letztverbrauchern/ Netzkopplungspunkten am letzten Tag des Bezugsjahres (abzüglich Invest § 23 ARegV), die Anzahl Messstellen aufgrund von Biogaseinspeisung sind nicht enthalten

- Anzahl Messstellen bei Letztverbrauchern und an Netzkopplungspunkten am letzten Tag des Bezugsjahres - Netzebene ND - (abzüglich Invest § 23 ARegV), die Anzahl Messstellen aufgrund von Biogaseinspeisung sind nicht enthalten

- Anzahl Messstellen bei Letztverbrauchern und an Netzkopplungspunkten am letzten Tag des Bezugsjahres - Summe Netzebenen MD,HD1,2,3,4 - (abzüglich Invest § 23 ARegV), die Anzahl Messstellen aufgrund von Biogaseinspeisung sind nicht enthalten

- Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Bodenklassen 2, 3 und 4 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Konzessionsfläche

- Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Bodenklassen 4, 5 und 6 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Konzessionsfläche

- Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Bodenklassen 5 und 6 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Konzessionsfläche

- Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Bodenklassen 2 und 4 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Konzessionsfläche

- Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Bodenklassen 2 und 6 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Konzessionsfläche

- Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Bodenklassen 2 und 6, 7 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Konzessionsfläche

- Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Bodenklassen 3, 4 und 5 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Konzessionsfläche

- Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Bodenklassen 1, 3, 4 und 5 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Konzessionsfläche

- Gewichtung des Anteils der maximalen Bodenklassen 2, 3 und 4 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Konzessionsfläche

- Gewichtung des Anteils der maximalen Bodenklassen 4, 5 und 6 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Konzessionsfläche

- Gewichtung des Anteils der maximalen Bodenklassen 5 und 6 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Konzessionsfläche

- Gewichtung des Anteils der maximalen Bodenklassen 2 und 4 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Konzessionsfläche

- Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Grabbarkeit 3, 4 und 5 (Tiefenstufe 0-1m) mit der Konzessionsfläche

- Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Grabbarkeit 5, 6 und 7 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Konzessionsfläche

- Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Grabbarkeit 6 und 7 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Konzessionsfläche

- Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Grabbarkeit 2 und 4 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Konzessionsfläche

- Gewichtung des Anteils der maximalen Grabbarkeit 3, 4 und 5 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Konzessionsfläche

- Gewichtung des Anteils der maximalen Grabbarkeit 5, 6 und 7 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Konzessionsfläche

- Gewichtung des Anteils der maximalen Grabbarkeit 6 und 7 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Konzessionsfläche

- Gewichtung des Anteils der maximalen Grabbarkeit 2 und 4 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Konzessionsfläche

- Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Bodenklassen 2, 3 und 4 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Netzlänge (inklusive Hausanschlussleitungen)

- Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Bodenklassen 4, 5 und 6 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Netzlänge (inklusive Hausanschlussleitungen)

- Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Bodenklassen 5 und 6 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Netzlänge (inklusive Hausanschlussleitungen)

- Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Bodenklassen 2, 4, 5 und 6 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Netzlänge (inklusive Hausanschlussleitungen)

- Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Bodenklassen 2 und 4 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Netzlänge (inklusive Hausanschlussleitungen)

- Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Bodenklassen 2 und 6 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Netzlänge (inklusive Hausanschlussleitungen)

- Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Bodenklassen 2, 6 und 7 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Netzlänge (inklusive Hausanschlussleitungen)

- Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Bodenklassen 3, 4 und 5 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Netzlänge (inklusive Hausanschlussleitungen)

- Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Bodenklassen 1, 3, 4 und 5 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Netzlänge (inklusive Hausanschlussleitungen)

- Gewichtung des Anteils der maximalen Bodenklassen 2, 3 und 4 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Netzlänge (inklusive Hausanschlussleitungen)

- Gewichtung des Anteils der maximalen Bodenklassen 4, 5 und 6 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Netzlänge (inklusive Hausanschlussleitungen)

- Gewichtung des Anteils der maximalen Bodenklassen 5 und 6 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Netzlänge (inklusive Hausanschlussleitungen)

- Gewichtung des Anteils der maximalen Bodenklassen 2 und 4 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Netzlänge (inklusive Hausanschlussleitungen)

- Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Grabbarkeit 3, 4 und 5 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Netzlänge (inklusive Hausanschlussleitungen)

- Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Grabbarkeit 5, 6 und 7 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Netzlänge (inklusive Hausanschlussleitungen)

- Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Grabbarkeit 6 und 7 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Netzlänge (inklusive Hausanschlussleitungen)

- Gewichtung des Anteils der vorherrschenden Grabbarkeit 2 und 4 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Netzlänge (inklusive Hausanschlussleitungen)

- Gewichtung des Anteils der maximalen Grabbarkeit 3, 4 und 5 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Netzlänge (inklusive Hausanschlussleitungen)

- Gewichtung des Anteils der maximalen Grabbarkeit 5, 6 und 7 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Netzlänge (inklusive Hausanschlussleitungen)

- Gewichtung des Anteils der maximalen Grabbarkeit 6 und 7 (Tiefenstufe 0 - 1m) mit der Netzlänge (inklusive Hausanschlussleitungen)

- Gewichtung des Anteils der maximalen Grabbarkeit 2 und 4 (Tiefenstufe 0 -1m) mit der Netzlänge (inklusive Hausanschlussleitungen)

- Flächengewichtete Adressdichte

- Flächengewichtete Messstellendichte

- Flächengewichtete Ausspeisepunktdichte

- Gesamtanzahl Adressen

- Anzahl Adressen gleich oder oberhalb einer Adressdichte von 700 Adressen je km²

- Anzahl Adressen gleich oder oberhalb einer Adressdichte von 800 Adressen je km²

- Anzahl Adressen gleich oder oberhalb einer Adressdichte von 900 Adressen je km²

- Anzahl Adressen gleich oder oberhalb einer Adressdichte von 1000 Adressen je km²

- Versorgte Fläche gleich oder oberhalb einer Adressdichte von 700 Adressen je km²

- Versorgte Fläche gleich oder oberhalb einer Adressdichte von 800 Adressen je km²

- Versorgte Fläche gleich oder oberhalb einer Adressdichte von 900 Adressen je km²

- Versorgte Fläche gleich oder oberhalb einer Adressdichte von 1000 Adressen je km²

- Nicht standardisierte Kosten

- Standardisierte Kosten.

 
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