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Oberlandesgericht Düsseldorf, 23 U 49/16

Datum:
30.01.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 U 49/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2018:0130.23U49.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Kleve, 2 O 375/12
 
Tenor:

1.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 06.04.2016 teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.021,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.07.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Auf die Widerklage und die Hilfswiderklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 13.476,84 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 5.500,- € seit dem 26.06.2013 und aus 7.976,84 € seit dem 24.02.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

2.

Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 79% und die Beklagte zu 21%. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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