Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, 16 U 131/17

Datum:
27.09.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 U 131/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2018:0927.16U131.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 13 O 142/16
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Berufung der Kläger wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 19.07.2017 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden wie folgt verteilt: Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen der Kläger zu 1) in Höhe von 5 %, der Kläger zu 2) in Höhe von 1 % und die Beklagte in Höhe von 94 %. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1) tragen dieser zu 9 % und die Beklagte zu 91 %. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 2) tragen dieser zu 2 % und die Beklagte zu 98 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jeder Partei bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 29 31 32 33 34 35 36 37 39 43 44 45 47 49 50 52 53 54 55 56 57 58
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank