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Oberlandesgericht Düsseldorf, 10 W 83/18

Datum:
29.05.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 W 83/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2018:0529.10W83.18.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Sachverständigen wird der Beschluss der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 16. Februar 2018 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Vergütung des Sachverständigen P. für seine Gutachtertätigkeit wird auf insgesamt 365,63 € festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde des Sachverständigen wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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