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Oberlandesgericht Düsseldorf, 10 W 440/17

Datum:
06.02.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 W 440/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2018:0206.10W440.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 212 O 317/17
Leitsätze:

Wenn ein Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt, liegt eine Mehrzahl von Anträgen vor, die jeweils eine gesonderte Gebühr nach Nr. 15213 Ziffer 4 KV GNotKG auslösen.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Kostenschuldnerin gegen den Beschluss der 212. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 13. November 2017 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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