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Oberlandesgericht Düsseldorf, 10 W 415/17

Datum:
11.01.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 W 415/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2018:0111.10W415.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 6 O 39/13
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Sachverständigen wird der Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 31. August 2017 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Vergütung des Sachverständigen Dr.-Ing. M. für seine Gutachtertätigkeit wird auf insgesamt 8.917,73 € festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde des Sachverständigen wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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