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Oberlandesgericht Düsseldorf, 10 W 14/18

Datum:
25.01.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 W 14/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2018:0125.10W14.18.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve – Einzelrichter – vom 15. Dezember 2017 abgeändert. Die Vergütung des Sachverständigen S. wird auf 2.000 € festgesetzt. Der weitergehende Vergütungsantrag des Sachverständigen wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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