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Oberlandesgericht Düsseldorf, VI-U (Kart) 8/16

Datum:
07.06.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Kartellsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VI-U (Kart) 8/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2017:0607.VI.U.KART8.16.00
 
Tenor:

wird das am 31. Mai 2017 verkündete Senatsurteil gemäß § 319 Abs. 1 ZPO von Amts wegen dahin berichtigt, dass es sowohl zu Ziff. I. des Urteilstenors als auch bei der Wiedergabe des Antrags der Klägerin im Berufungsrechtszug (vgl. Urteilsumdruck S. 6) richtigerweise jeweils

„ … festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 €, …“

heißt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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