Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, VI-3 Kart 459/11 (V)

Datum:
17.05.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kartellsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VI-3 Kart 459/11 (V)
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2017:0517.VI3KART459.11V.00
 
Leitsätze:

§ 21 Abs. 2 S. 1 EnWG, § 7 Abs. 4, 5 StromNEV/GasNEV

Der Einwand, bei der Ermittlung der Umlaufrendite müssten Wertpapiere mit einer mittleren Restlaufzeit von über sieben Jahren herangezogen werden, weil sonst unberücksichtigt bliebe, dass die wirtschaftliche Nutzungsdauer der Anlagegüter überwiegend Zeiträume von wenigstens 20 Jahren überschreite, ist unbegründet. Die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Kapitalmarktstatistik umfasst Wertpapiere mit einer Laufzeit bis zu über 55 Jahren. Damit wird gerade die geforderte langfristige Kapitalbindung abgebildet.

Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 31.10.2011 -Az.: BK4-11-304– insoweit aufgehoben, als die Festlegung nach Tenorziffer 2 unter dem Vorbehalt des Widerrufs steht.

Die Beschwerde gegen die unter Tenorziffer 1 des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 31.10.2011 (Az.: BK4-11-304) für die Dauer der zweiten Regulierungsperiode vorgenommene Festlegung der Eigenkapitalzinssätze wird zurückgewiesen.

Die Betroffene trägt zwei Drittel der gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur, die ein Drittel der gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Betroffenen zu tragen hat. Ausgenommen von dieser Kostenverteilung sind die durch die Einholung des schriftlichen Gutachtens des Sachverständigen A. und durch seine Anhörung entstandenen Kosten. Diese Kosten trägt die Betroffene vollständig.

Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens beträgt 150.000 Euro.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank