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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 36/16

Datum:
20.06.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 36/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2017:0620.VII.VERG36.16.00
 
Schlagworte:
Drohne
 
Tenor:

wird auf den Antrag der Antragstellerin - ohne vorherige Gewährung rechtlichen Gehörs für die Antragsgegnerin und die Beigeladene, aber unter Nachholen rechtlichen Gehörs - die Vollziehung des am 31. Mai 2017 verkündeten Senatsbeschlusses (VII-Verg 36/16) gemäß § 149 Abs. 1 Satz 2 VwGO, §§ 71a Abs. 6, 175 Abs. 2 GWB in der Weise einstweilen ausgesetzt, dass der Antragsgegnerin im Verfahren der Beschaffung mehrerer unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen) der sog. MALE-Klasse (Medium Altitude Lond Endurance) nebst Ausrüstung - einstweilen bis zur Entscheidung des Senats über die Gehörsrüge der Antragstellerin - die Erteilung eines Zuschlags untersagt wird.

 
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