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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-9 U 159/16

Datum:
20.03.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-9 U 159/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2017:0320.I9U159.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Mönchengladbach, 2 O 67/16
 
Tenor:

Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 21. September 2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach teilweise dahingehend abgeändert, dass die Verurteilung, es zu unterlassen, in dem Gebäude zu wohnen oder dieses Dritten zu Wohnzwecken zur Verfügung zu stellen, entfällt.

Im Umfang der Abänderung wird der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Die weiter gehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

 

 

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