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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-2 W 14/17

Datum:
31.08.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-2 W 14/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2017:0831.I2W14.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 4b O 60/16
 
Tenor:

I. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Klägerin – der Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 28.04.2017 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des Vergleichs vor dem Landgericht Düsseldorf vom 17.01.2017 sind von der Beklagten 3.054,22 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 26.01.2017 an die Klägerin zu erstatten.

II. Die Anschlussbeschwerde der Beklagten wird zurückgewiesen.

III.Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Klägerin 15 % und die Beklagte 85 % zu tragen; die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf die Hälfte ermäßigt.

IV.Der Beschwerdewert wird auf 1.950,08 EUR festgesetzt, wovon auf die Beschwerde der Klägerin 1.777,58 EUR und auf die Anschlussbeschwerde der Beklagten 172,50 EUR entfallen.

 
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