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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-2 U 82/16

Datum:
13.01.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-2 U 82/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2017:0113.I2U82.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 4c O 48/16
 
Tenor:

I.Auf Antrag der Verfügungsbeklagten wird die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 12.12.2016 (Az.: 4c O 48/16) vorläufig ohne Sicherheitsleistung der Verfügungsbeklagten eingestellt.

Die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung wird aufgehoben, wenn nicht die Verfügungsbeklagte binnen einer Frist von zwei Wochen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500.000,- € erbringt.

II.Der weitergehende Einstellungsantrag wird zurückgewiesen.

 
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