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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-24 U 88/16

Datum:
07.03.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-24 U 88/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2017:0307.I24U88.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Kleve, 1 O 301/14
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Beklagten wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve - Einzelrichter - vom 27.04.2016 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 1.656,36 nebst Zinsen iHvon 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2014 sowie € 10,- außergerichtliche Mahnkosten zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 78% die Klägerin und zu 22% die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung iHvon 120% abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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