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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-12 U 91/13

Datum:
12.01.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-12 U 91/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2017:0112.I12U91.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 7 O 349/12
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 25.06.2013 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.896,10 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.01.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens IX ZR 65/14 hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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