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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-12 U 41/16

Datum:
01.06.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-12 U 41/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2017:0601.I12U41.16.00
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 16.06.2016 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Düsseldorf (1 O 420/15) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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