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Oberlandesgericht Düsseldorf, I - 10 W 5/17

Datum:
23.03.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I - 10 W 5/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2017:0323.I10W5.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 3 O 215/14
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – vom 6. September 2016 abgeändert. Die Vergütung des Sachverständigen Prof. Dr. W. für seine Gutachtertätigkeit anlässlich der Erläuterung seines Gutachtens in der Sitzung vom 2. Mai 2016 wird auf 600 € festgesetzt. Der weitergehende Vergütungsantrag des Sachverständigen wird zurückgewiesen.

Die Beschwerde des Sachverständigen Prof. Dr. W. gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – vom 6. September 2016 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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