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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 W 393/17

Datum:
20.10.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-10 W 393/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2017:1020.I10W393.17.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Einzelrichterin – vom 10. Juli 2017 abgeändert. Die Vergütung des Sachverständigen K. für die Erstattung des Gutachtens vom 5. Februar 2017, Bl. 597 ff GA, wird auf 3.000 € festgesetzt. Der weitergehende Vergütungsantrag des Sachverständigen wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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