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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 W 376/17

Datum:
06.07.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-10 W 376/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2017:0706.I10W376.17.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal – Einzelrichterin – vom 14. Juni 2017 abgeändert. Die Vergütung des Sachverständigen K. für seine Gutachtertätigkeit wird auf insgesamt 1.500 € festgesetzt. Der weitergehende Vergütungsantrag des Sachverständigen wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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