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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 87/16

Datum:
21.02.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-10 U 87/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2017:0221.I10U87.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Krefeld, 2 O 86/14
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Berufungen beider Parteien gegen das am 25. Mai 2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der letzte Halbsatz von Abs. 1 des Tenors wie folgt gefasst wird:

"... und an die R.-R. Grundstücksgesellschaft mbH herauszugeben".

Die Kosten der des zweiten Rechtszuges tragen die Klägerin zu 15 Prozent und die Beklagte zu 85 Prozent.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die angefochtene Entscheidung ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000,00 € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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