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Oberlandesgericht Düsseldorf, IV-1 RBs 264/16

Datum:
16.02.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
IV-1 RBs 264/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2017:0216.IV1RBS264.16.00
 
Tenor:

1. Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 22. August 2016 im Rechtsfolgenausspruch abgeändert und die Urteilsformel zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

            Die Betroffene wird wegen eines fahrlässigen Rotlichtverstoßes kostenpflichtig zu einer Geldbuße von 90 € verurteilt.

2. Die weiter gehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

3. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens und die darin entstandenen notwendigen Auslagen der Betroffenen werden zu drei Vierteln der Staatskasse auferlegt. Im Übrigen fallen sie der Betroffenen zur Last.

 
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