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Oberlandesgericht Düsseldorf, 10 W 391/17

Datum:
10.08.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 W 391/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2017:0810.10W391.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Kleve, 4 T 21/17
Leitsätze:

Das Verfahren über die Erteilung eines Negativattestes in Nachlassverfahren ist eine Justizverwaltungsangelegenheit i.S.d. § 124 JustG NRW, für die gem. § 124 JustG NRW i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG eine Gebühr in Höhe von 15 € anfällt.

 
Tenor:

Die weitere Beschwerde des Kostenschuldners gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 27. Juni 2017 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die weitere Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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