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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 44/13

Datum:
06.07.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 44/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2016:0706.VII.VERG44.13.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

I.

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 25.11.2013 (VK 2-90/13) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird eine Gebühr von 5.872,50 € festgesetzt.

Nach Abzug des bereits gezahlten Vorschusses in Höhe von 2.500,- € hat die Antragstellerin noch 3.372,50 € zu zahlen.

II.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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