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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 43/13

Datum:
18.06.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 43/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2016:0618.VII.VERG43.13.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

I.

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 25.11.2013 (VK 2-88/13) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird eine Gebühr von € 11.385 festgesetzt.

Nach Abzug des bereits gezahlten Vorschusses in Höhe von € 2.500,- hat die Antragstellerin noch € 8.885 zu zahlen.

II.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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