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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-9 U 51/15

Datum:
02.05.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-9 U 51/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2016:0502.I9U51.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 4 O 130/14
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. April 2015 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise und zwar dahingehend abgeändert, dass sich der von der Beklagten an den Kläger zu zahlende Betrag auf 1.421,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. April 2012 reduziert. Die weitergehende Klage wird abgewiesen, die Berufung im Übrigen zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent, der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 

 

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