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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-9 U 28/16

Datum:
31.10.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-9 U 28/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2016:1031.I9U28.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 4 O 117/15
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 26.11.2015 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 27.01.2016 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 34.565,05 € vom 01.08.2013 bis zum 08.09.2014 und aus 43.206,32 € vom 09.09.2014 bis zum 02.11.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weiter gehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Klägerin 5 % und der Beklagte 95 % mit Ausnahme der Kosten der Streithilfe, von denen die Klägerin 5 % und die Streithelferin selbst 95 % tragen. Von den Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin 20 % und der Beklagte 80 % mit Ausnahme der Kosten der Streithilfe, von denen die Klägerin 20 % und die Streithelferin selbst 80 % tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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