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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-4 U 179/14

Datum:
06.12.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-4 U 179/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2016:1206.I4U179.14.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil des Senats vom 12.04.2016 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung des Beklagten – auch aus dem Versäumnisurteil des Senats – gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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