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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 U 57/15

Datum:
19.04.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-1 U 57/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2016:0419.I1U57.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Kleve, 3 O 209/13
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.03.2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.117,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 152,50 Euro seit dem 01.07.2013 sowie aus 965 Euro seit dem 03.12.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreites erster Instanz tragen der Kläger zu 10% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 90%. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu ¾ und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu ¼ auferlegt.

              Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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