Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-18 U 125/15

Datum:
03.05.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-18 U 125/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2016:0503.I18U125.15.00
 
Tenor:

Der Antrag der Beklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 21.07.2015, Az.: 24 O 78/13, wird zurückgewiesen.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 21.07.2015, Az.: 24 O 78/13, wird als unzulässig verworfen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, während die Streithelferin ihre eigenen außergerichtlichen Kosten selbst trägt.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 100.000 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank