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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 W 65/16

Datum:
09.06.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-10 W 65/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2016:0609.I10W65.16.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 30. März 2016 aufgehoben. Auf die Erinnerung der Landeskasse wird die Kostenrechnung vom 14. März 2016 (Blatt II GA) dahin abgeändert, dass statt einer 1,0-Gebühr nach Nr. 1211 i.V.m. Nr. 1210 KV GKG in Höhe von 406 € eine 3,0-Gebühr nach Nr. 1210 KVG KG in Höhe von 1218 € in Rechnung zu stellen ist.

Das Verfahren über die Erinnerung und über die Beschwerde ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.

 
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