Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, III-2 RVs 67/16

Datum:
25.08.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
III-2 RVs 67/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2016:0825.III2RVS67.16.00
 
Leitsätze:

StPO §§ 315 Abs. 2 Satz 2, 337 Abs. 1 StPO

Ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, den der Angeklagte auf sein Ausbleiben in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gestellt hat, nicht erledigt, darf die Berufungshauptverhandlung nicht durchgeführt werden. Das Berufungsgericht hat die Zulässigkeit und Erfolgsaussicht des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht zu prüfen. Wird die Berufungshauptverhandlung durchgeführt, obwohl der Angeklagte einen auf § 315 Abs. 2 Satz 2 StPO gestützten Aussetzungsantrag gestellt hat, unterliegt das angefochtene Urteil auf die Verfahrensrüge der Aufhebung. Das Urteil beruht unmittelbar auf dem Verfahrensmangel, weil es bei dieser Hauptverhandlung nicht hätte ergehen dürfen.

OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat

Beschluss vom 25. August 2016, III-2 RVs 67/16

 
Tenor:

1.

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Der in dem Strafbefehl des Amtsgerichts M. vom 13. Dezember 2013 enthaltene Schuldspruch wird dahin berichtigt, dass der Angeklagte des Diebstahls in sechs Fällen und des versuchten Diebstahls schuldig ist.

Die Sache wird betreffend den Strafausspruch zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Kleve zurückverwiesen.

2.

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten als unzulässig verworfen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank