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Oberlandesgericht Düsseldorf, 1 U 20/16

Datum:
25.10.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 U 20/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2016:1025.1U20.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Krefeld, 3 O 206/15
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das am 14. Januar 2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 25.000 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 18. Juli 2015 zu zahlen.

Darüber hinaus wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 341,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 18. Juli 2015 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden zu 37 % dem Kläger und zu 63 % der Beklagten auferlegt.

Die im Berufungsrechtszug angefallenen Kosten fallen zu 60 % dem Kläger und zu 40 % der Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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