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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-5 U 46/14

Datum:
19.02.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-5 U 46/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2015:0219.I5U46.14.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.04.2014 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das Versäumnisurteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 03.12.2013 wird in Höhe von 95.921,43 € nebst 6 % Zinsen aus 33.512,85 € seit dem 11.01.2010, aus 1.317,33 € seit dem 26.09.2010, aus 41.650,00 € seit dem 26.09.2010, aus 13.685,00 € seit dem 22.01.2011, aus 5.801,25 € seit dem 01.05.2011 aufrechterhalten; im Übrigen wird es aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten ihrer Säumnis. Die übrigen Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu  39 % und die Beklagte zu  61 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung  des jeweils anderen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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